Besondere Geschäftsbedingungen „TopHandwerk cloud“ als Softwarenutzungsvertrag (sog. Application Service Providing)
1. Grundsätzliches
„TopHandwerk cloud“ ist ein Service der blue:solution software GmbH, Albert-Einstein-Str. 12a, 48431 Rheine (nachfolgend: Provider). Es gelten zusätzlich die besonderen Geschäftsbedingungen des Providers, die wir Ihnen auf Anfrage zukommen lassen. Der den nachstehenden besonderen Bedingungen zugrundeliegende Softwarenutzungsvertrag kommt zwischen Ihnen als registriertem Kunden bzw. Nutzer und uns als Vertriebspartner von „TopHandwerk cloud“ zustande. Wir ermöglichen Ihnen den Zugang zu „TopHandwerk cloud“ und dessen Nutzung ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden besonderen Geschäftsbedingungen sowie der besonderen Geschäftsbedingungen des Providers, welche das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als registrierten Nutzer und uns als Vertriebspartner regeln. Mit Ihrer Bestellung erkennen Sie Kenntnis und Inhalt der nachstehenden besonderen Geschäftsbedingungen sowie der besonderen Geschäftsbedingungen des Providers ausdrücklich an.
2. Leistungen
2.1. Leistungsumfang
2.1.1. Der Provider stellt Ihnen die Software „TopHandwerk“ zum Zugriff über das Internet als sog. Application Service Providing („TopHandwerk cloud“) bereit.
2.1.2. Der genaue Funktions- und Leistungsumfang der Software richtet sich nach der Produktbeschreibung und der Benutzerdokumentation von „TopHandwerk“ sowie von „TopHandwerk cloud“, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen.
2.1.3. Die Anzahl der Arbeitsplätze in der Cloudumgebung entspricht der Anzahl der User, die parallel am System arbeiten können. Im Basismodul von TopHandwerk ist immer ein Arbeitsplatz enthalten. Die Basismodule unterscheiden sich neben der parallel zu nutzenden Anzahl der Arbeitsplätze, in der Hardwareausstattung und Performance der Cloudumgebung. Eine Anpassung/Änderung der Hardware oder Performance kann monatlich erfolgen. Diese muss in schriftlicher Form angefragt bzw. beauftragt werden. Voraussetzung ist ein aktiver Software- und Cloud Nutzungsvertrag für die TopHandwerk Cloud.
2.1.4.Ein kostenfreier Beratungsdienst ist nicht Bestandteil der Leistung. Der Kunde hat über einen Hotlinevertrag bei Fehlern und zur Bedienung der Software Auskünfte und Lösungshinweise einzuholen. Wir bieten hierzu mit dem Software- und Cloud Nutzungsvertrag einen Hotlinevertrag mit an. Wir garantieren keine besonderen Reaktionszeiten oder Supportdienste.
2.1.5. Die Nutzung der Software setzt voraus, dass Sie die von uns freigegebenen Systemvoraussetzungen erfüllen, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen.
2.1.6. Zur Nutzung von „TopHandwerk cloud“ ist eine Internetverbindung notwendig, durch die weitere Kosten entstehen.
2.1.7. Eine kostenfreie Datensicherung der Mandanten der TopHandwerk Cloud ist nicht Bestandteil der Leistung. Wir empfehlen die Sicherung der Daten täglich auf einen externen Datenträger durchzuführen, welcher räumlich getrennt vom Bürocomputer aufbewahrt wird!
2.2. Instandhaltung, Pflege
2.2.1. Wir verpflichten uns, für die Dauer dieses Vertrages die Software im Umfang und entsprechend den Möglichkeiten, die uns im Rahmen unseres Softwarepflegevertrags mit dem Hersteller möglich sind, instand zu halten, zu pflegen und Ihre Software durch entsprechende Service Packs und Updates des Herstellers zu aktualisieren.
2.2.2. Im Rahmen dieses Vertrages stellen wir Ihnen jeweils die neuste vom Hersteller freigegebene Version der Software zur Verfügung. Eventuell bei Ihnen vorhandene ältere Programmlizenzen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
2.2.3. Zu den Leistungen dieses Vertrages gehören die kostenfreie Bereitstellung neuer Programmversionen, die kontinuierliche Anpassung an technische und organisatorische Rahmenbedingungen (Updates/Service-Packs) und die Bereitstellung der in der jeweils aktuellen Produktbeschreibung aufgeführten Schnittstellen und Funktionen durch den Hersteller.
2.2.4. Im Rahmen der Produktweiterentwicklung können neue Programmfunktionen als Bestandteil dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden.
2.2.5. Ein Anspruch auf bestimmte Erweiterungen oder Ergänzungen der Programme besteht nicht.
2.2.6. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen ist die vollständige Bezahlung der vertragsgegenständlichen Vergütung.
2.3. Support, Dienstleistungen
2.3.1. Umfang und Kosten der Anwenderhotline sind im Hotlinevertrag umfassend geregelt. Wir sind stets bemüht auftretende Probleme schnellstmöglich zu beheben, schulden Ihnen insoweit jedoch keine konkrete Problemlösung oder Fehlerbehebung.
2.3.2. Die Fehlerbehandlung umfasst die Eingrenzung der Fehlerursache, die Fehlerdiagnose sowie Leistungen, die auf die Behebung des Fehlers gerichtet sind. Wir übernehmen keine Haftung für die Behebung des Fehlers. Leistungen der Fehlerbehandlung können nach Wahl vom Softwarehersteller auch durch eine Umgehung, Update- oder Upgrade-Lieferung und nach Absprache mit dem Kunden auch durch eine neue Version im Namen und auf Rechnung des Softwareherstellers erfolgen.
2.3.3. Bei schriftlichen Problemmeldungen hat der Kunde den Namen, die Telefondurchwahl sowie die E-Mail-Adresse des das Problem meldenden Mitarbeiters anzugeben.
2.3.4. Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Problemen hat der Kunde die durch uns erteilten Hinweise zu befolgen. Gegebenenfalls hat der Kunde durch uns erstellte Checklisten zu verwenden.
2.3.5. Der Kunde muss seine Fehlermeldungen und Fragen nach besten Kräften präzisieren. Er hat hierfür auf kompetente Mitarbeiter zurückzugreifen.
2.3.6. Während erforderlicher Testläufe sind hierfür kompetente Mitarbeiter des Kunden persönlich anwesend, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden.
2.3.7. Der Kunde gestattet uns den Fernzugriff auf den virtuellen Server und stellt hierfür erforderliche Verbindungen nach unseren Anweisungen auf eigene Kosten her.
2.3.8. Nicht von diesem Vertrag erfasst sind ferner Dienstleistungen wie Schulungen oder sonstige Einweisungen in die Anwendung der Software oder sonstige Leistungen wie die Prüfung/Einrichtung/ Installation von Fremdsoftware oder die Vornahme von Customizing-Leistungen. Solche Leistungen können gesondert mit uns vereinbart werden.
2.4. Leistungsunterbrechungen
2.4.1. Es ist möglich, dass es aufgrund unkalkulierbarer Umstände zu Ausfällen oder Wartungsarbeiten an den Systemen des Providers kommt, die zu einer Leistungsunterbrechung unsererseits führen. Dauert diese Unterbrechung nur unerheblich kurz an, sind wir ohne weiteres berechtigt, unsere Leistung für die Dauer der Ausfälle oder Wartungsarbeiten zu unterbrechen. Bei längeren Unterbrechungen haben Sie das Recht, die Vergütung zu mindern oder diesen Vertrag zu kündigen, wobei für die Angemessenheit auf den Wert der mangelfreien zur mangelhaften Leistung abzustellen ist.
2.4.2. Daneben behalten wir uns vor, Ihren Zugang zur Software mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn Sie oder ein Dritter, der Ihre Zugangsdaten oder Ihre Infrastruktur verwendet, die Software oder den hierfür eingerichteten virtuellen Server rechts- oder vertragswidrig nutzen und der Eintritt von nicht nur unerheblichen Schäden für uns oder Dritte droht. In diesem Fall bleiben Sie für die Dauer der Sperrung zur Zahlung der Vergütung in vollem Umfang verpflichtet.
2.5. Zurückbehaltungsrecht
Wir sind zur Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag erst nach Eingang der fälligen vertragsgegenständlichen Vergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum verpflichtet. Im Verzugsfalle behalten wir uns vor, unsere Leistungen für die Dauer des Verzugs zurückzubehalten und Ihren Zugang zur Software mit sofortiger Wirkung zu sperren.
3. Rechte
3.1. Nutzungsrechte
Wir räumen Ihnen gegen das in diesem Vertrag vereinbarte Entgelt das Nutzungsrecht an der überlassenen Software für die jeweils vereinbarte Anzahl an Modulen, für die jeweils vereinbarte Anzahl gleichzeitiger Nutzer, die Sie bei uns namentlich registriert haben (Named User) und für den jeweils vereinbarten Zeitraum ein. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben beim Urheber. Die Software kann nur während der Dauer einer gültigen Lizenz genutzt werden. Die Anwendungssoftware wird vom Provider an dem vereinbarten Übergabepunkt (Schnittstelle des vom Provider betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen) zur Nutzung bereitgestellt. Die Anwendungssoftware verbleibt dabei auf dem Server des Providers. Vom Provider und von uns nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen Ihrem IT-System und dem vom Provider betriebenen Übergabepunkt. Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ergänzende Anwendung. Ohne unsere schriftliche Genehmigung sind Sie nicht berechtigt, über die obige Gestattung hinausgehend Kopien der Dokumentation, der Original-Software oder der Sicherungskopie anzufertigen; die Software oder Dokumentation zu vermieten oder sonst gewerblich zu nutzen, wenn dies nicht ausdrücklich gestattet ist, zu unterlizenzieren oder in nicht ausdrücklich gestatteter Weise Dritten zur Verfügung zu stellen oder an Dritte weiterzugeben; die Software oder Dokumentation zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen (dieses Verbot gilt unter anderem auch für das Übersetzen, Abwandeln und Weiterverwenden des Produktes in Teilen). Nach Ende der eingeräumten Nutzungsdauer darf die Software nicht länger betrieben werden. Die Bestimmungen des Urheberrechts finden auch hier ergänzende Anwendung.
3.2. Rechte Dritter
Es ist Ihnen untersagt, den für Sie eingerichteten Zugang zu anderen Zwecken als zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software zu nutzen. Sollten Sie unter Verstoß gegen dieses Verbot den virtuellen Server dennoch zu anderen Zwecken nutzen und verletzen Sie dadurch unsere Rechte oder Rechte Dritter (z.B. durch Hochladen von Dateien oder sonstigen Inhalten, die gegen geltendes Recht verstoßen), stellen Sie uns hiermit, soweit wir aufgrund von Ihnen hochgeladener Dateien oder sonstiger Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, von sämtlichen Ansprüchen frei. Eine Verpflichtung unsererseits zur Nutzungssperrung von Inhalten im Rahmen der allgemeinen Gesetze bleibt hiervon unberührt. Diese Haftung kommt jedoch erst ab Kenntnisnahme einer konkreten Rechtsverletzung in Frage. Sollten uns rechtsverletzende Inhalte bekannt werden, werden wir diese unverzüglich entfernen.
4. Vergütung/Zahlungsmodalitäten
4.1. Vergütung
Die Vergütung der vertragsgegenständlichen Leistungen ergibt sich aus unserer jeweils bei Vertragsschluss geltenden Preisliste.
4.2. Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung ist jeweils am Quartalsanfang fällig und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Sie sind verpflichtet, uns zu diesem Zweck bei Vertragsschluss ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen und dieses, sofern dies aus gesetzlichen Gründen erforderlich sein sollte, zu aktualisieren. Bei Nichteinzug oder Rücklastschrift werden die Kosten der gescheiterten Abbuchung durch uns geltend gemacht. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens unsererseits bleibt hiervon unberührt. Des Weiteren tritt unser Zurückbehaltungsrecht (Ziffer 2.5 dieser besonderen Geschäftsbedingungen) in Kraft.
4.3. Vergütung von Dienstleistungen und sonstiger Leistungen
Dienstleistungen oder sonstige Leistungen, die nicht Gegenstand dieses Vertrages sind, sind nicht in der vorgenannten Vergütung enthalten; sie können gesondert mit uns verhandelt und vereinbart werden.
5. Sorgfaltspflichten bezüglich der Zugangsdaten/Haftung/Gewährleistung
5.1. Sorgfaltspflichten bezüglich der Zugangsdaten
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Benutzername und Ihr Passwort nicht Dritten zugängig gemacht werden, insbesondere dürfen Sie diese Daten nicht weitergeben, schriftlich zusammen aufbewahren oder ein Passwort verwenden, das Sie bereits für andere Dienste benutzen oder das einfach zu erraten, zu errechnen oder sonst einfach zu bestimmen ist. Zur Vorbeugung von Missbrauch, verpflichten Sie sich zudem, Ihr Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern und Ihnen bekannt gewordene, unbefugte Zugriffe auf Ihre Zugangsdaten uns unverzüglich mitzuteilen.
5.2. Haftung
Keine Haftung für Folgeschäden – Weder KBS noch blue:solution Software noch die Lieferanten von KBS sind für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die auf Grund einer Verletzung der Pflichten dieses Vertrages durch KBS entstehen, selbst wenn KBS von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz Seitens KBS oder des Providers verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen und für leichte Fahrlässigkeit, sowie für jede Form der Unmöglichkeit wird maximal in Höhe des Mietpreises (Jahresgebühr) gehaftet – auch, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Soweit Sie ein Mitverschulden durch die Verletzung vertraglicher Pflichten oder durch von Ihnen oder einem Dritten vorgenommene Änderungen an der Software oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung des Produktes trifft, haften wir nicht. Wir übernehmen keine Gewähr für die Auswahl und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software.
5.3. Gewährleistung
5.3.1. Wir leisten für die vertragsgegenständliche Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet bzw. für die Application Service Providing Lösung Gewährleistung nach den Regeln des Mietrechts (Softwaremiete), soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Im Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und Komplexität der Software können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Software Ihren speziellen Anforderungen entspricht, es sei denn solche Gewährleistungen wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Wir machen insbesondere keine Kompatibilitätszusagen. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorliegende Mängel wird ausgeschlossen. Das Kündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB kann der Kunde in der Nutzungsart Softwaremiete nur unter der Voraussetzung
geltend machen, dass er uns zuvor schriftlich unter angemessener Fristsetzung von mindestens zwei Wochen zur Nachbesserung aufgefordert hat und die Frist erfolglos verstrichen ist. Im Übrigen ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht autorisierte Änderungen an der vertragsgegenständlichen Software vorgenommen hat, es sei denn, diese Änderungen hatten keinen Einfluss auf die Entstehung des Fehlers.
5.3.2. Mängel werden innerhalb der Mängelgewährleistungsfrist behoben. Erst bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung haben Sie das Recht, die Vergütung zu mindern oder diesen Vertrag zu kündigen, wobei für die Angemessenheit auf den Wert der mangelfreien zur mangelhaften Leistung abzustellen ist.
5.3.3. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Wir werden nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung
des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen.
6. Datenschutz/Auftragsdatenverarbeitung
Soweit Sie bei Nutzung der Software personenbezogene Daten an den virtuellen Server übermitteln, werden wir und der Provider diese in Ihrem Auftrag gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz verarbeiten. Hierzu werden wir mit Ihnen eine gesonderte schriftliche Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz abschließen. Einen entsprechend vorbereiteten ADV-Vertrag können Sie auf www.kbsgmbh.de Bereich ADV-Vertrag herunter laden. Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben Sie. Das gilt im Verhältnis zu uns auch dann, wenn Sie bei Nutzung der Software personenbezogene Daten Dritter an den virtuellen Server übermitteln. Sie sind dann insbesondere dafür verantwortlich, dass eine solche Übermittlung personenbezogener Daten Dritter im Einklang mit dem Datenschutzrecht steht.
7. Vertragsdauer
7.1. Laufzeit, Kündigung
Um die Software nutzen zu können, ist der Abschluss eines Software- und Cloud Nutzungsvertrages notwendig. Dieser beinhaltet alle Updates der Software sowie eine aktuelle Cloudumgebung. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Diese verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von vier Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
7.2. Vertragsdauer bei Bestellung mehrerer Module
Eine Aufstockung der Cloud-Benutzer oder zusätzliche Module bzw. Erweiterungen sind jederzeit möglich, eine Reduzierung erst nach der Mindestlaufzeit.
7.3. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung sind von beiden Parteien die jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Kunde ist verpflichtet, auch die Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu entrichten, die bis zum Vertragsende oder darüber hinaus aufgrund der Nutzung des Dienstes entstehen.
7.4. Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn der andere Vertragsteil seine Vertragspflichten nicht unerheblich schuldhaft verletzt. Bei Verletzung einer Vertragspflicht setzen wir Ihnen grundsätzlich eine Abhilfefrist oder mahnen Sie ab, sofern damit ein Vertragsmissstand geeignet beseitigt werden kann. Ihr Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des Gebrauchs entsprechend § 543 Abs.2 Nr.1 BGB ist jedoch ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung als endgültig fehlgeschlagen anzusehen ist. Wir können das Vertragsverhältnis insbesondere ohne Abmahnung und/oder Abhilfefrist kündigen:
• Wenn Sie Ihr Nutzungsrecht überschreiten.
• Bei unberechtigter Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte.
• Bei einem Rückstand von zwei fälligen monatlichen Vergütungen.
• Wenn Sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt haben oder die Insolvenzeröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
• Fahrlässig oder vorsätzlich datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, die nach dem Datenschutzgesetz oder dem Strafgesetz eine gerichtlich strafbare Tat oder eine Verwaltungsübertretung darstellen, oder schuldhaft gegen Gesetze verstößt, die Daten Dritter schützen sollen.
Das allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung wird nicht eingeschränkt. Besteht für uns das Recht, den Vertrag außerordentlich fristlos zu beenden, so können wir einen sofort fälligen Schadensersatz in Höhe von 50 % der bis zum Ablauf einer ordentlichen Vertragsbeendigung offenen Vergütung verlangen, es sei denn, wir können einen höheren oder Sie als Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behalten wir uns ausdrücklich vor.
7.5. Sperrung und Datenlöschung
Während der Vertragslaufzeit und für eine Übergangsfrist von 14 Tagen nach Vertragsende hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, seine auf dem Server gespeicherten Daten per Datenfernübertragung auf einem eigenen Datenträger zu sichern. 14 Tage nach Vertragsende wird der Provider die auf dem Server gespeicherten Daten des Kunden löschen. Hierauf werden wir bei der Kündigungsbestätigung noch einmal hinweisen. Sollte der Nutzungsvertrag gekündigt werden, erhalten Sie eine lokale Desktopversion mit einem Leserecht auf die von Ihnen erfassten Daten.